Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Umsetzung vorbehaltlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Uxahryggvegur zwischen Brautartunga und Kaldadalsvegar, Borgarbyggð und Bláskógabyggð einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsbüros sowie die Fallunterlagen finden Sie unter Datenbank zur Umweltbewertung und weiter Planungsportal
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 2. August 2024.