Páll will „Stierdiebe“ vor den Nationalgerichtshof bringen
Páll Vilhjálmsson, ein Blogger, der nach Ansicht des Bezirksgerichts Reykjavík wegen verleumderischer Kommentare verurteilt wurde, plant, gegen das Urteil beim Nationalen Gericht Berufung einzulegen, wenn er die Möglichkeit dazu bekommt. Er sagt, das Ergebnis habe ihn überrascht, da die ehemaligen Kjarnamen “Diebesbullen” seien.
„Das Ergebnis ist überraschend. Was ich gesagt habe und wofür ich verklagt wurde, ist, dass zwei Angeklagte in einem schweren Kriminalfall von Einbruch und Telefondiebstahl direkt oder indirekt in den Fall verwickelt waren. Der Richter kommt zu dem Schluss, dass eine Verletzung der Privatsphäre vorliegt. Aber wenn Menschen in einem Fall Angeklagte sind. Dann sind sie dort Mitglied. Deshalb ist es ein Widerspruch, dies unmarkiert zu beurteilen“, sagt Páll.
Er weist darauf hin, dass sich die polizeilichen Ermittlungen auf Telefondiebstahl konzentrieren. „Kjarnans Journalisten haben Material von Pál Steingrímssons Telefon erhalten, das gehackt wurde. Sie sind also Diebe, um es gelinde auszudrücken. Es hat sich gezeigt, dass das Telefon gestohlen wurde und wenn Sie ein Dieb sind, d.h. genießt den Erlös aus einer Straftat. Dann hast du eine Mitgliedschaft“, sagt Páll.
Er sagt, er werde eine Berufung beim Nationalen Gericht beantragen und dies nach Möglichkeit tun.