Der Oberste Gerichtshof von Island hat heute in einem Fall bezüglich des Notstandsgesetzes vom 6. Oktober 2008 entschieden. Das Urteil bedeutet, dass das Gesetz und die damit verbundenen Rechtsakte unbestritten sind. Da der Supreme Court ein letztinstanzliches Gericht ist, besteht keine Rechtsunsicherheit.
Die isländische Regierung begrüßt diesen entscheidenden Schritt hin zu einer stabilen wirtschaftlichen Erholung.
In Bezug auf den Icesave-Streit entspricht das Urteil des Obersten Gerichtshofs voll und ganz den Erwartungen der Regierung, da nun sicher scheint, dass alle Ansprüche der Einleger auf den Nachlass von Landsbanki letztendlich vollständig gedeckt sein werden. Das Urteil beseitigt die Unsicherheit bezüglich der Ausschüttungen aus dem Nachlass, der sich in Übereinstimmung mit isländischen und europäischen gesetzlichen Anforderungen in einem geordneten Abwicklungsprozess befindet. Nach Angaben des Abwicklungsausschusses von Landsbanki sollen die Auszahlungen innerhalb weniger Wochen beginnen.
(Dieser Artikel ist eine Pressemitteilung des isländischen Premierministers. Er erscheint unbearbeitet und vollständig.)