Am Montag beginnt die Hauptverhandlung in einem Fall, in dem einem Mann versuchter Mord durch zweimaliges Stechen in die Schulter und in die Seite vorgeworfen wird.
Der Angriff ereignete sich in der Nacht des 20. Januar, der Mann wurde jedoch noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, da die Inhaftierung im öffentlichen Interesse für notwendig erachtet wird. Sein Anwalt ist Vilhjálmur Hans Vilhjálmsson.
Einer wurde wegen Messerstecherei verhaftet
In seinem jüngsten Urteil bestätigte das Nationalgericht die Entscheidung des Bezirksgerichts Reykjavík, das den Mann bis zum 23. September in Untersuchungshaft behielt. Nach einer ausführlichen psychiatrischen Untersuchung durch einen gerichtlich bestellten Gutachter gilt der Mann als schuldig.
„Die Straftat des Angeklagten wird als besonders schwerwiegend angesehen und es ist daher nach derzeitigem Stand des Falles nicht zu rechtfertigen, dass der Angeklagte freigelassen wird.“
Zweimal erstochen und versucht zu fliehen
In dem Urteil heißt es, dass die Ermittlungsergebnisse zeigen, dass der Angreifer das Opfer ohne jeglichen Grund kannte und dass es nur Zufall war, dass das Opfer getroffen wurde.
Der Angegriffene und seine Freundin schildern den Vorfall so, dass sie den Angeklagten auf dem Nachhauseweg aus der Innenstadt aufmerksam beobachteten, wo er mitten auf der Straße ging und sie ihn als gefährdend empfanden sich selbst.
Der angegriffene Mann versuchte, Kontakt zu dem Mann aufzunehmen, der heftig reagierte, und wird beschuldigt, das Opfer daraufhin zweimal erstochen zu haben, einmal in die Schulter und das andere Mal in die Seite.
Das Opfer rannte vor ihm weg, doch dann versuchte der Angreifer, ihm nachzulaufen. Zuerst dachten das Opfer und sein Freund, dass der Angreifer ihn nur in die Schulter und in die Seite geschlagen hatte, doch später stellten sie fest, dass er an den Aufprallstellen Stichwunden erlitten hatte.
Der Angreifer erkennt vage, eine Person getroffen zu haben, mit der er Streit hatte, glaubt aber, dass sie ihn angegriffen und ihm in die Hand gestochen hat. Weiß er, dass er ein Paar getroffen hat, das ihn angegriffen hat, glaubt aber, dass es woanders war als dort, wo ihm der Angriff auf den Mann vorgeworfen wird?
Ein blutiges Messer im Haus des Angreifers
Der angegriffene Mann erlitt eine offene Wunde an der linken Schulter, eine offene Wunde an der Vorderseite seiner Brust auf der rechten Seite sowie ein Luft- und Blutgerinnsel in der Brust.
Laut ärztlichem Attest war der Zusammenstoß sehr gefährlich und die Verletzungen lebensgefährlich. Es wäre wahrscheinlicher, dass die Verletzungen zum Tod führten, wenn der Mann dadurch keine medizinische Hilfe erhalten hätte.
Im Haus des Angreifers wurde ein blutiges Messer gefunden, von dem er annimmt, dass es in der fraglichen Nacht bei ihm gewesen war. Blut vom Angreifer, ein Paar Schuhe, die zu den Schuhen passten, in denen er festgenommen wurde, und sein Telefon wurden an dem Ort gefunden, an dem das Opfer und seine Freundin sagen, dass der Angriff stattgefunden habe. Auf der Kleidung des Opfers wurde Blut von ihm und dem Angeklagten gefunden.
In der rechtlichen Argumentation heißt es, der Angriff sei „großflächig gewesen, die Verletzungen des Opfers waren schwerwiegend und allein die Hand hat dafür gesorgt, dass es nicht noch schlimmer wurde.“