29.11.2024
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Umsetzung vorbehaltlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Änderungen an den Straßenverbindungen auf der Ringstraße Hornafjörður, Gemeinde Hornafjörður, einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor Hierzusammen mit der Erklärung des Entwicklers, den Kommentaren der Kommentatoren und den Antworten des Entwicklers darauf.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 30. Dezember 2024.