Der Justizminister hat beschlossen, den gemeinsamen Schutz für Ukrainer bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die entsprechende Ankündigung wird heute, Freitag, auf der Website des Amtsblatts veröffentlicht. Andernfalls wäre der gemeinsame Schutz für sie Anfang März gestrichen worden.
Das Ausländergesetz enthält eine Genehmigungsklausel, deren Anwendung der Justizminister beschließen kann, die jedoch einen kollektiven Schutz für Menschen aufgrund der Massenmigration vorsieht. Es sieht vor, dass einem Ausländer, der Teil einer Gruppe ist, die aus einem bestimmten Gebiet flieht und in das Land kommt oder sich hier aufhält, wenn die Bestimmungen des Artikels gelten, dieser Schutz gewährt werden kann.
Diese Gesetzesvorschrift wurde erstmals am 4. März 2022 angewendet und galt für ein Jahr, wurde dann aber Anfang März letzten Jahres um den gleichen Zeitraum verlängert.
Mehr über den Fall können Sie im heutigen Morgunblaði lesen.