PROTEIGNALAND PRÄSENTIERT:
SCHÖNES UND GUT GEPLANTES 5-6 ZIMMER, INSGESAMT 162,5 qm EINFAMILIENHAUS MIT GARAGE, IN ODDABRAUT 22, 815 ÞORLÁKSHOFN.
Es ist ein Betonhaus aus dem Jahr 1965, aber die Garage aus dem Jahr 1969. Der Garten ist groß und schön. Es ist extrem sonnig. Das Sonnendeck befindet sich vor dem Haus und ist eingezäunt. Es ist sehr sonnig und es gibt einen Whirlpool. Das Haus liegt in einer ruhigen und kinderfreundlichen Umgebung. Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Laut Grundbuch ist das Haus 134,5 Quadratmeter und die Garage 28,0 Quadratmeter groß.
DAS HAUS KANN SCHNELL VERFÜGBAR SEIN.
Das Haus wurde von außen gestrichen und im letzten Sommer wurden Betonreparaturen durchgeführt. Zwei Fenster und Glas wurden ersetzt, aber es gibt neues Glas in allen außer zwei Fenstern. Dachrinnen und Fallrohre sind neu.
Beschreibung der Immobilie:
Eingangshalle: Fliesen auf dem Boden und Garderobe, aber es gibt Platz für einen Kleiderschrank.
Gang: Parkettboden
Küche: Gute Innenausstattung und Geräte und Parkettboden.
Kinderzimmer: Parkettböden. Schränke in zwei der drei Zimmer.
Schlafzimmer mit Doppelbett: Großer neuer maßgefertigter Kleiderschrank, Parkettboden.
Badezimmer: Schön und gefliest Fach und Boden, Badewanne mit Dusche.
Wäschekammer: Geräumig. Boden gestrichen. Zugang zum gepflasterten Privatparkplatz.
Es gibt auch einen kleinen zusätzlichen Raum, der als Lager/Spielzimmer, Büro/Computerraum genutzt werden kann. Es gibt auch eine kleine Speisekammer/Lagerung im Haus. Eine Garage ist nicht isoliert, aber der Hausmüll beheizt den Schuppen.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Bjarni Stefánsson Rechtsanwalt und lizenzierter Immobilienmakler. Telefon: 899 1800. E-Mail: bjarni@fasteignaland.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. FASTEIGNALAND-Immobilienmakler raten Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf mit mindestens 50 % Eigentumsanteil) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.