Der Justizminister hat Sindra M. Stephensen vom 4. April 2024 bis einschließlich 28. Februar 2029 zum Bezirksrichter mit erster Dienststelle am Bezirksgericht Reykjavík ernannt.
Das kommt heißt es in der Ankündigung.
Sindri M. Stephensen schloss 2012 sein BA-Studium an der juristischen Fakultät der Universität Island und 2014 sein Master-Studium in Rechtswissenschaften an derselben Schule ab. Außerdem schloss er ein mag.jur.-Studium ab. Abschluss an der Universität Oxford im Jahr 2017 und Diplom in öffentlicher Verwaltung an der Fakultät für Politikwissenschaft der Universität Island im Jahr 2019.
Im Jahr 2015 erlangte er das Recht, vor dem Bezirksgericht zu klagen und erhielt 2018 die internationale Zertifizierung von der International Association of Privacy Professionals. Nach Abschluss des Jurastudiums arbeitete er als Rechtsvertreter und später als Anwalt in einer Anwaltskanzlei und als Richter Assistent am EFTA-Gerichtshof.
Darüber hinaus hat er mehrere Jahre lang an Universitäten gelehrt, zwei wissenschaftliche Bücher auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften sowie eine Reihe von peer-reviewten Artikeln und Buchkapiteln geschrieben, entweder alleine oder zusammen mit anderen. Er hielt Vorträge und Präsentationen zu juristischen Themen, war als Sekretär des Verwaltungsausschusses tätig, saß als Haupt- oder Stellvertretermitglied in solchen Ausschüssen und wurde als stellvertretender Richter in einem Fall am Bezirksgericht ernannt.
Sindri war außerdem Mitglied eines dreiköpfigen Ausschusses, der neue Verfahrensregeln für den EFTA-Gerichtshof 2017–2019 entwarf, war Mitglied des Redaktionsausschusses und übte redaktionelle Aufgaben aus, war Direktor des Instituts für Gerichtsverfahren der Universität Reykjavík und gehörte dem Vorstand an Mitglied der Nordic Association for Judicial Procedure und war Mitglied der Expertengruppe des Nationalen Sicherheitsrates, wie es in der Ankündigung heißt.
