Schöne Vierzimmerwohnung im 2. Stock in Skógarás 9.
Die Wohnung befindet sich in einem dreistöckigen Mehrfamilienhaus, das von außen übernommen wurde.
Dachrinnen und Dacheisen sowie Dachrinnen wurden 2019 ersetzt.
Im Jahr 2021 wurde das Haus geknackt und repariert und gestrichen.
Im Jahr 2021 wurden alle Fenster in der Wohnung sowie alle als erneuerungsbedürftig bewerteten Fenster im Gebäude ausgetauscht.
Wohnungsgröße nach Fmr. ist 107,7 qm groß.
Das Haus hat 3 Etagen und ein Dachgeschoss.
Das Eigentum ist unterteilt in:
Eingangshalle/Flur, Badezimmer, drei Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Waschküche/Abstellraum und gemeinsames Eigentum.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Vilborg unter Tel. 891 8660 oder vilborg@domusnova.is
Alle Türen in der Wohnung wurden erneuert und die gesamte Wohnung hat neues Parkett, bis auf Bad und Küche.
Der Bodenbelag in der Küche wurde 2022 erneuert, dann wurde aber die Inneneinrichtung in der Küche verändert.
Eingangshalle mit Parkett auf dem Boden und Kleiderschränken und Kleiderbügeln.
Wäschekammer: Von der Eingangshalle betritt man einen Abstellraum mit viel Stauraum und Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner sowie ein Waschbecken.
Küche ist neu (2022) Sonderanfertigung von Sérverk, Cerankochfeld mit Spannplatten und Backofen von Samsung. Auf dem Küchenboden liegt neuer Kork von Þ.Þorgrímsson.
Badezimmer hat Fliesen am Boden und teilweise an den Wänden, geflieste Dusche, Stuck mit Glasabtrennung und schöne Einrichtung.
Wohnzimmer hat einen Parkettboden, recht geräumig. Vom Wohnzimmer gelangen Sie auf den Süd-West-Balkon, wo Sie die Abendsonne genießen können.
Dort sind drei Schlafzimmer, zwei davon mit Einbauschränken.
Gemeinsamer Fahrrad- und Buggy-Aufbewahrung er im Erdgeschoss des Gebäudes.
Eine schöne und gut gelegene Wohnung in beliebter Lage, die einen Besuch wert ist – ganz in der Nähe von Schulen und Kindergärten, Schwimmbädern und Sportanlagen – schöne Wanderwege und Erholungsgebiete in unmittelbarer Nähe.
Laut Auskunft der Stadt Reykjavík gehört zur Wohnung ein Garagenrecht.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Vilborg Gunnarsdóttir lizenzierter Immobilienmakler / s.8918660 / vilborg@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.