Die Wohnung war früher eine Gewerbefläche, wurde aber 2011 zu einer Wohnung umgebaut und weitgehend saniert.
Die Dachreling und Dachrinnen an der Vorderseite des Hauses wurden 2021 erneuert. Der hintere Teil des Daches soll im Sommer 2023 erneuert werden.
Die Wohnung verfügt über Fußbodenheizung, hohe Decken und große bodentiefe Fenster.
Die Immobilienbewertung für das Jahr 2023 beträgt ISK. 37.450.000.
Genauere Beschreibung:
Empfangshalle: mit Kleiderschrank.
Küche: in einem offenen Raum mit dem Wohnzimmer mit dunklen Küchenmöbeln und Parkettboden.
Wohnzimmer: mit bodentiefen Fenstern und Parkettboden.
Badezimmer: mit Inneneinrichtung, Dusche und Einrichtungen für Waschmaschine und Trockner.
Schlafzimmer: mit Parkettboden. Wird als Speicher auf der Zeichnung aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnung nicht genau so ist, wie die Zeichnung zeigt, dh. dass die Wäsche nicht da ist, aber es gibt eine Waschgelegenheit im Badezimmer.
Das Objekt hat einen Pachtvertrag, der am 31.12.2022 ausläuft.
Das Parkett der Wohnung ist Kunststoffparkett.
Aus der Grundstücksübertragungsrechnung von 2011.
Bei der Immobilie handelt es sich um eine Wohnung (01.03) im 1. Stock des Gebäudes. Das Grundstück gehört zu einem Anteil am Gesamteigentum von allen entsprechend seinem Anteil im Bewertungsteil 01 und einem Anteil am Grundstück Sólvallagatu 27 entsprechend seinem Anteil im Lebensmittelabschnitt. Offengelegte Größe des Privatgrundstücks des Veranlagungsabschnitts 01: 47,6 qm Prozentzahl im Veranlagungsabschnitt 01 (gemeinsames Eigentum aller) 7,35 %.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Snorri Björn Sturluson Immobilienmakler / Rechtsanwalt unter der Telefonnummer 699-4407 oder unter der E-Mail-Adresse snorri@domusnova.is
Domusnova-Büro unter Telefon 527-1717 oder eignir@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf mit mindestens 50 % Eigentumsanteil) und 1,6 % für juristische Personen.
Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.