Þorláksgeisli 17, 113 Grafarholti ist eine gemütliche 2-Zimmer-Wohnung mit eigenem Eingang vom Balkon im 3. Stock in einem 2004 erbauten Aufzugsgebäude aus Beton. Es handelt sich um ein 77,7 m² großes Grundstück, das sich in 72 m² Wohnfläche und 5,7 m² Abstellfläche aufteilt . Die Wohnung besteht aus einer Eingangshalle, einem Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Bad, Waschküche und Abstellraum. Das Anwesen verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz in einer geschlossenen Garage.
Das Eigentum ist laut The National Register of Iceland registriert und hat eine Gesamtfläche von 77,7 Quadratmetern, von denen 5,7 Quadratmeter als Lagerfläche dienen.
Genauere Beschreibung
Empfangshalle: Sie betreten die Halle mit einem guten Kleiderschrank und Fliesen auf dem Boden. Zugang zu Waschküche und Abstellraum.
Küche: Geräumig mit schwarzem Interieur und gutem Stauraum. Fliesen auf dem Boden.
Wohnzimmer Esszimmer: Hell und geräumig mit Ausgang zum Balkon nach Südwesten. Parkettboden.
Schlafzimmer: Mit großem Kleiderschrank und Parkettboden.
Badezimmer: Mit Badewanne, Duschkabine, Hängetoilette und Handtuchwärmer. Fliesen in Räumen und Böden.
Balkon: 5,4 qm großer Südbalkon.
Lagerung: 5,7 qm privater Abstellraum in Miteigentum. Zusätzlich gibt es einen 2,1 m2 großen Lagerraum innerhalb der Wohnung.
Wäschekammer: Geräumige Waschküche in der Wohnung. Arbeitswaschbecken und Anschluss für Waschmaschine und Trockner. Fliesen auf dem Boden.
Carport: Speziell gekennzeichneter Parkplatz in einer geschlossenen Garage.
Gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder und Buggys.
Eine tolle Gelegenheit, eine Wohnung in guter und familienfreundlicher Lage in Grafarholtin zu erwerben. In der Nähe von Kindergärten, Grundschulen und reizvollen Wander- und Radwegen in der Natur.
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Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ásgeir Þór, lizenzierter Immobilienmakler, unter der E-Mail-Adresse asgeir@procura.is und Oddný María, stellvertretender Immobilienmakler, unter der E-Mail-Adresse oddny@procura.is oder telefonisch unter 497 7700
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Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 schreibt Käufern eine Besichtigungspflicht von Immobilien vor, und wir ermutigen Kaufinteressenten, sich vor Abgabe eines Kaufangebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls kompetente Sachverständige für eine eingehendere Besichtigung hinzuzuziehen.
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Die Kosten des Käufers für den Kauf dieser Immobilie betragen die Stempelsteuer des Kaufvertrags, 0,4 % des Immobilienwerts für Erstkäufer, 0,8 % für andere natürliche Personen und 1,6 % für juristische Personen. Die Registrierungsgebühren betragen ISK 2.700. für jedes Dokument.
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Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung: Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.