Der Anwalt des Obersten Gerichtshofs, Jónas A. Aðalsteinsson, starb am Freitag, dem 16. August. neunzig Jahre alt. Er wurde am 25. Mai 1934 in Reykjavík geboren. Seine Eltern waren Elísabet María Jónasdóttir, Hausfrau und Lehrerin, geb. 21. Juli 1893, gest. 15. April 1978, und Aðalsteinn Pálsson, Kapitän und Reeder, geb. 3. Juli 1891, gest. 11. Januar 1956.
Jónas schloss 1955 seinen MA und 1962 sein Jurastudium an der Universität Island ab. 1963 erhielt er das Recht, vor dem Bezirksgericht und 1968 vor dem Obersten Gerichtshof zu klagen.
Nach seinem Abschluss arbeitete Jónas kurze Zeit als Vertreter beim obersten Stadtrichter in Reykjavík und dann von 1964 bis 1965 als Anwalt bei der isländischen Zentralbank. 1965 gründete Jónas zusammen mit einer anderen Anwaltskanzlei, die 1987 den Namen LEX erhielt. Jónas war von 1997 bis 2004 Vorstandsvorsitzender von LEX. Jónas arbeitete bis zu seinem Tod als Anwalt.
Jónas hatte im Laufe seiner langen Karriere viele gesellschaftliche und vertrauliche Positionen inne. Er war von 1967 bis 1969 und von 1979 bis 1981 Vorstandsmitglied der isländischen Anwaltskammer. Anschließend saß er in verschiedenen Gremien des Unternehmens. Seit der Gründung im Jahr 1980 war Jónas außerdem mehrere Jahre lang Stellvertreter im Schiedsgericht der isländischen Handelskammer.
Anschließend saß Jónas in den Vorständen zahlreicher Unternehmen im In- und Ausland.
Jónas war von 1978 bis 1979 Präsident des Rotary Clubs in Görður und einer der Gründer des Keilis Golf Clubs in Hafnarfjörður sowie Vorsitzender seines ersten Vorstands.
Jónas‘ überlebende Frau ist Guðrún Ragnhildur Eiríksdóttir, geb. 24. April 1934. Ihre Kinder sind drei: Elisabeth María, geb. 10. September 1958, ihr Ehemann ist Pétur Ástvaldsson, geb. 15. Mai 1959; Lilie, geb. 2. August 1963, ihr Ehemann ist Páll Björnsson, geb. 16. Juli 1963; Atalsteinn Egill, geb. 18. Dezember 1966, seine Ehefrau ist Ásdís Halla Bragadóttir, geb. 6. Juli 1968. Jónas und Guðrún Ragnhildar haben neun Enkel und sieben Urenkel.