Die (ESA) vermutet, dass in diesem Land gegen die Wettbewerbsgesetze des EWR-Abkommens verstoßen wird.
Mit Unterstützung der Wettbewerbsbehörde führt die Behörde nun unangekündigte Kontrollen des Einzelhandelsmarktes durch.
In einer Mitteilung der ESA heißt es, selbst wenn die ESA eine Untersuchung eines Verstoßes durchführe, sei nicht sicher, ob das betreffende Unternehmen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen habe.
Gegen Unternehmen wird wegen wettbewerbswidrigem Verhalten ermittelt.
Darüber hinaus heißt es, dass der Zeitrahmen der ESA-Untersuchung von vielen Faktoren abhängt, unter anderem davon, inwieweit die betroffenen Unternehmen bereit sind, bei der Untersuchung zu kooperieren, und wie sie ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen.
Haben Sie unabhängige Autorität
Die Wettbewerbsbehörde bestätigte dies kürzlich mit einer Mitteilung im Web. Die Aufsichtsbehörde teilte mit, dass die ESA heute eine unangekündigte Inspektion im Zusammenhang mit dem begrenzten Einzelhandelsmarkt in Island eingeleitet hat und untersucht, ob gegen die Wettbewerbsregeln des EWR-Abkommens verstoßen wurde.
In der Ankündigung wurde auch bestätigt, dass die Wettbewerbsbehörde die ESA bei Maßnahmen unterstützt.
Die Wettbewerbsbehörde weist darauf hin, dass die ESA über unabhängige Befugnisse zur Durchsetzung der Wettbewerbsregeln des EWR-Abkommens in diesem Land verfügt und laut Gesetz berechtigt ist, in diesem Land unangekündigte Inspektionen durchzuführen.
In der Mitteilung heißt es, dass die Wettbewerbsbehörde zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen bereitstellt und alle Anfragen an die ESA weiterleitet.