Das Landesgericht hat den Antrag eines Mannes abgelehnt, der in seinem eigenen Gerichtsverfahren als Verteidiger auftreten wollte.
Das Bezirksgericht Reykjavík hatte zuvor die Inhaftierung des Mannes angeordnet, jedoch nicht länger als bis zum 19. März 2024.
Er hat eine lange Vorstrafe hinter sich
Das Bezirksgericht ordnete am 31. Oktober die Inhaftierung des Mannes an, er hat jedoch eine lange kriminelle Vergangenheit hinter sich.
Dem Urteil liegen mehrere Straftaten des allgemeinen Strafrechts und des Sonderstrafrechts zugrunde. Wenn der Mann festgehalten werden muss, während der Fall vor dem Landesgericht verhandelt wird.
Wollte die Position des Verteidigers einnehmen
Der Mann brachte den Fall vor das Landesgericht, wo er verlangte, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts aufgehoben werde und dass ihm gestattet werde, sich in seinem Fall zu verteidigen.
Das Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts und befand den Mann für nicht befugt, sich in dem Fall zu verteidigen.