14.6.2024
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die vorgeschlagene verbesserte Nutzung von Dampf zur Energieerzeugung in Þeistareykjasður, Þingeyjarsveit, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Falldaten liegen vor Hier .
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 15. Juli 2024.