KRISTÍN EINARS. nach und DOMUSNOVA vorhanden:
Private, gemütliche Zweizimmerwohnung im dritten Stock mit der Nummer: 303, Parkplatz in einer Garage, in einem neuen Aufzugsgebäude in Urriðaholtin.
Das Anwesen ist insgesamt 69,7 qm groß, davon entfallen 11,2 qm auf einen privaten Abstellraum aus dem Gemeinschaftseigentum, zusammen mit einem großen Stellplatz im Untergeschoss.
Die Wohnung selbst ist 58,5 qm groß und teilt sich auf in einen Flur, ein Badezimmer mit Waschgelegenheit, ein Schlafzimmer, einen Hauptraum mit Küche,
Wohnzimmer mit Ausgang zum Westbalkon. Aussicht.
Genauere Beschreibung:
Empfangshalle: Mit guter Deckenhöhe und weiß lackiertem Schrank von GKS.
Wohnzimmer Esszimmer: Offen und hell mit Ausgang zum Westbalkon.
Küche: Mit schönem weißen Interieur von GKS mit eingebautem Kühlschrank und Geschirrspüler und Heißluftofen.
Badezimmer / Wäsche: Hochwertiges Interieur von GKS mit einem Hängeschrank mit großen Spiegeltüren und einem Schrank mit Waschbecken. Abgehängte Toilette und Bodendusche mit Glastrennwand. Innenraum für Waschmaschine und Trockner.
Schlafzimmer: Geräumig mit einem luftigen und weiß lackierten Schrank von GKS.
Parken: Das Anwesen verfügt über einen großen Parkplatz in einer Garage. Geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sie können mit dem Aufzug im Treppenhaus hinunter in die Tiefgarage fahren. Autoladestation installiert.
Bodenbelag: Hochwertiges Hartholz auf allen Böden außer dem Badezimmer, aber es gibt Fliesen.
Allgemeingut: Das Treppenhaus ist weiß gestrichen und mit einem Aufzug ausgestattet. Türsprechanlage mit Kamera. Elektrische Öffnung in den Türen in der Lobby.
Fahrradaufbewahrung ist Gemeinschaftseigentum. Das gemeinsame Grundstück wird von der Rückseite des Hauses betreten.
Privatlager in Miteigentum 11,2 qm.
Das Anwesen befindet sich in Urriðaholtin, wo unberührte Natur in der ganzen Nachbarschaft ist, in der Nähe von Schulen und Geschäften in Kauptun.
Ein Café nur wenige Gehminuten entfernt.
Nach Reykjanesbraut und damit zu den Verkehrsadern der Hauptstadtregion ist es nur ein Katzensprung
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Kristín Einarsdóttir lizenzierter Immobilienmakler / s.894 3003 / kristin@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Zum Zustand einzelner Objekte:
Am Anfang dieser Verkaufszusammenfassung finden Sie Spalten zum Zustand der einzelnen Grundstücksteile. Der folgende Schlüssel ist eine Erklärung dieser Registrierung:
Neu – Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau.
Original – Dem Verkäufer ist nicht bekannt, dass ein Teil des Gebäudes renoviert wurde.
Renoviert – Der Gebäudeteil wurde irgendwann komplett saniert.
Teilweise renoviert – Ein Teil des Gebäudeteils wurde irgendwann renoviert.
nicht bekannt – Der Zustand ist dem Verkäufer nicht bekannt und kann auch nicht durch eine Sichtprüfung beurteilt werden.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.