Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es handelt sich um eine vorübergehende Nutzung zweier landwirtschaftlicher Flächen, nämlich Ytra-Kofradýpi und Seyðisfjörður, mit
verschiedenen Kohorten von Zuchtlachs innerhalb desselben Kohortengebiets bis zum Jahr 2026.
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die vorübergehende Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Seyðisfjörður, Ísafjörður, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Hier finden Sie die Entscheidung des Planungsbüros, die Stellungnahme des Bauträgers, die Kommentare der Gutachter und die Antwort des Bauträgers Hier
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 28. März 2024.