Bestimmte Projekte im Bereich Adoptionen, die bislang in der Verantwortung von Islandic Adoption lagen, wurden mit einer neuen Verordnung über Adoptionen, die am 1. Oktober in Kraft trat, an den Kommissar im Hauptstadtgebiet übertragen. Zu den Änderungen gehört, dass der Bezirksbeauftragte nun adoptierten Personen kostenlose Beratung anbietet. In der neuen Adoptionen-Verordnung Nr. Mit der Verordnung Nr. 1030/2023 gibt es auch Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen, die Antragsteller erfüllen müssen. Die Verordnung ersetzt die bisherige Adoptionsverordnung Nr. 238/2005, der Entwurf der Verordnung wurde jedoch im Juni im Konsultationsportal vorgestellt.
Es wurden auch Änderungen an der Verordnung Nr. vorgenommen. 453/2009 über Adoptionsgesellschaften, die ebenfalls am 1. Oktober in Kraft trat.
Übergabe von Projekten an den Sheriff im Hauptstadtgebiet
Die Projekte, um die sich der Sheriff im Hauptstadtgebiet künftig neben den aktuellen Projekten kümmern wird, sind folgende:
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Zustimmung zur Adoption eines bestimmten Kindes gemäß Artikel 17.c des Haager Übereinkommens zu erteilen. Sheriff kümmert sich um die Begutachtung Daten aus dem Herkunftsland über die Adoption eines bestimmten Kindes, die das Herkunftsland mit Antragstellern zusammengebracht hat. Der Magistrat holt die Meinung eines Kinderarztes in diesem Land ein und kümmert sich um eine rechtliche Bewertung der Daten aus dem Herkunftsland, Der Zweck besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind und das Kind rechtmäßig adoptiert werden kann.
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Garantieren Sie das Folgeberichte schreiben und versenden über den Status eines Kindes nach seiner Ankunft im Land zum Herkunftsland.
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Einladen adoptierte Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Beratung. Es wird angenommen dass Der Beauftragte kann Einzelpersonen 5 Interviews kostenlos anbieten. Ein Antrag muss beim Sheriff eingereicht werden, Einzelheiten finden Sie hier: Dienstleistungen und Beratung für erwachsene Adoptierte | Ísland.is (island.is)
Alter der Bewerber
Es wird davon ausgegangen, dass Antragsteller im Alter zwischen 25 und 50 Jahren eine vorherige Genehmigung zur Adoption eines Kindes im Alter zwischen 0 und 5 Jahren und/oder eines Kindes über 5 Jahren beantragen können. Richtet sich nach dem Höchstalter des älteren Bewerbers. Die vorherige Zustimmung zur Adoption eines Kindes im Alter zwischen 0 und 5 Jahren erlischt, wenn der ältere Antragsteller das 51. Lebensjahr vollendet.
Es wird auch davon ausgegangen, dass Antragsteller im Alter zwischen 51 und 55 Jahren eine vorherige Genehmigung zur Adoption eines Kindes, das älter als 5 Jahre ist, beantragen können. Richtet sich nach dem Höchstalter des älteren Bewerbers. Die Vorabgenehmigung für die Adoption eines Kindes, das älter als 5 Jahre ist, erlischt, wenn der ältere Antragsteller das Alter von 56 Jahren näher rückt
Einzelbewerber
Es ist nicht mehr erforderlich, dass ein einzelner Antragsteller „vor allen anderen besonders qualifiziert“ ist, sondern es wird gefordert, dass der Antragsteller über eine gute Qualifikation verfügt und auch die Ausbildung der Person sowie die Frage, ob ein Zusammenhang mit dem Heimatland des Kindes besteht, berücksichtigt werden können sowie ob der Antragsteller aufgrund einer Adoption Unterstützung von Angehörigen in Anspruch nehmen kann.
Gesundheitspflege
Anstelle einer Auflistung konkreter Krankheiten oder körperlicher Beschwerden erfolgt eine allgemeine Beurteilung des Gesundheitszustandes.
Zeitraum des Zusammenlebens
Anstatt dass ein Paar 3 Jahre in einer dauerhaften Partnerschaft leben muss, kommen 2 Jahre in Betracht.
Kurs
Es wird davon ausgegangen, dass Antragsteller, bevor sie eine Vorabgenehmigung beim Beauftragten beantragen, eine Bestätigung vorlegen müssen, dass sie an einem Kurs eines lizenzierten Adoptionsvereins über die Adoption ausländischer Kinder teilgenommen haben oder sich verpflichtet haben, daran teilzunehmen.
Internationale Familienadoption
Die Rolle des Beauftragten wird in Bezug auf internationale Familienadoptionen bestätigt, bei denen eine lizenzierte Adoptionsgesellschaft keine Adoption vermittelt.
Belege
In der Verordnung werden Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an Belege wie Geburtsurkunden und Gesundheitszeugnisse vorgenommen, deren Einholung der Kommissar für erforderlich hält. Es wurden auch Änderungen dahingehend vorgenommen, dass der Kommissar gemäß der heutigen Praxis Steuererklärungen von Antragstellern für die letzten drei Jahre anstelle von zwei Jahren verlangt.
Die Verordnung finden Sie hier: stjornatidindi.is/Advert.aspx?RecordID=80f59280-6fd5-4326-b2ba-1859751c1c38
Änderungen der Verordnung über Adoptionsgesellschaften
Es wurden Änderungen an der Verordnung über Adoptionsgesellschaften Nr. vorgenommen. 453/2009 gemäß der neuen Adoptionsverordnung. Zu den Änderungen gehörte die Abschaffung der Rolle und Verantwortung des Adoptionsverbandes für mehrere Projekte im Zusammenhang mit Adoptionen, die nun dem Bezirksbeauftragten übertragen wurden. Darüber hinaus wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder festgelegt und die Einrichtung eines Rücklagenfonds durch die Adoptionsgesellschaft zur Erfüllung der Anforderung, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte so führt, dass sichergestellt ist, dass eventuell anhängige Adoptionsfälle abgeschlossen werden können in seinem Namen, wenn es geschlossen wird.
Änderungen der Verordnung über Adoptionsgesellschaften finden Sie hier: stjornatidindi.is/Advert.aspx?RecordID=6bef4450-e8da-4fa2-b413-6d6649008114