29 Windräder im Vogelschutzgebiet Laxárdalsheiði? Behörde warnt vor erheblichen Umweltschäden
Die Planungsbehörde sieht erhebliche negative Umweltauswirkungen durch den Windpark Laxárdalsheiði. Besonders die Vogelwelt eines international bedeutenden Schutzgebiets könnte betroffen sein. Die Genehmigungsfähigkeit des 209-MW-Projekts wird offen infrage gestellt.
Die isländische Planungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme zur Umweltverträglichkeits-Prüfung deutliche Bedenken gegen den geplanten Windpark auf Laxárdalsheiði in Dalabyggð geäußert. Das Projekt könne mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden sein. In der Bewertung wird ausdrücklich infrage gestellt, ob eine Genehmigung überhaupt gerechtfertigt sei.
Projektträger ist das Unternehmen Qair, das auf dem Gelände von Sólheimar 29 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 209 Megawatt errichten möchte.
29 Anlagen mit bis zu 200 Metern Höhe geplant
Die geplanten Anlagen sollen im höchsten Punkt der Rotorblätter eine Höhe von bis zu 200 Metern erreichen. Damit würden sie die Dimensionen bisheriger Windkraftanlagen in Island deutlich übertreffen. Zum Vergleich: Anlagen wie jene an der Þjórsá sind rund 55 Meter hoch.
Errichtet werden sollen die Turbinen auf Betonfundamenten mit einem Durchmesser von 16 bis 30 Metern. Für jede Anlage wird während der Bauphase ein Kranplatz von über einem Hektar benötigt. Die Bauteile sollen in Grundartangahöfn montiert und anschließend über die Ringstraße (Route 1), die Vestfjarðavegur (60) und die Laxárdalsvegur transportiert werden. Aufgrund von Größe und Gewicht der Transporte müsse der Zustand des Straßennetzes geprüft werden.
Um Vogelschläge zu reduzieren, plant Qair unter anderem, jede Anlage mit nur einem Rotorblatt auszustatten und den Turmfuß schwarz zu streichen. Fünf Anlagen sollen zusätzlich mit Blinklichtern versehen werden – tagsüber weiß, nachts rot.
Massive Eingriffe in ein sensibles Landschaftsbild
Die Planungsbehörde betont, dass die Windkraftanlagen in einer völlig anderen Größenordnung liegen als bisherige Bauwerke in Islands Naturraum. Sie wären aus großer Entfernung sichtbar und insbesondere für Bewohner des Laxárdalur, Touristen sowie Lachsfischer deutlich wahrnehmbar. Folgender Bilder aus den Planungsunterlagen.
Auch mögliche Auswirkungen auf den Tourismus werden angesprochen. Blinkende Lichter in der Dunkelheit könnten als störend empfunden werden. Zudem verweist die Behörde auf erhebliche kumulative Effekte im Zusammenspiel mit weiteren geplanten Windparks in West- und Nordwestisland.
International bedeutendes Vogelschutzgebiet betroffen
Besonders kritisch bewertet die Behörde die Auswirkungen auf die Vogelwelt. Laxárdalsheiði gilt als wichtiges Vogelschutz- und Biodiversitätsgebiet und als international bedeutendes Brutgebiet für Silbermöwen und Schwäne.
Nach Einschätzung der Behörde würden durch das Projekt Lebensräume verloren gehen oder in ihrer Qualität erheblich beeinträchtigt. Die zu erwartenden Vogelverluste seien im Umweltbericht des Unternehmens vermutlich unterschätzt worden. Betroffen wären insbesondere See- und Zugvögel.
Das Naturhistorische Institut hatte empfohlen, einen alternativen Standort zu prüfen – eine Empfehlung, die die Planungsbehörde ausdrücklich unterstützt. In ihrer Stellungnahme heißt es, die wirksamste Maßnahme zur Minimierung von Schäden bestehe darin, Windparks außerhalb sensibler Vogelhabitate zu errichten. Ausgleichsmaßnahmen könnten vergleichbare Ergebnisse nicht ersetzen.
Landschaftsbild in Westisland
Das Projekt ist nicht isoliert zu betrachten. Bereits seit 2020 liegen Pläne für mehrere Windparks in Westisland vor. Würden alle Projekte realisiert, könnten in der Region bis zu 86 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rund 375 Megawatt entstehen. Die räumliche Nähe der Projekte wirft Fragen nach kumulativen Auswirkungen auf Landschaftsbild, Akustik und Vogelwelt auf.
Forderung nach zeitlicher Befristung und Abrissversicherung
Sollte trotz der Bedenken eine Genehmigung erteilt werden, fordert die Planungsbehörde strenge Auflagen. Dazu zählen eine engmaschige Überwachung der Vogelwelt und aquatischer Lebensräume, Maßnahmen zur Renaturierung von Feuchtgebieten sowie eine zeitliche Befristung von Genehmigung und Betrieb.
Nach Ende der Nutzung müsse das Gelände vollständig geräumt werden. Zudem regt die Behörde an, verbindliche Bedingungen für eine Abrissversicherung festzulegen, um sicherzustellen, dass die Anlagen im Fall einer Stilllegung tatsächlich zurückgebaut werden.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun bei den zuständigen Behörden. Klar ist: Der geplante Windpark auf Laxárdalsheiði zählt zu den umstrittensten Energieprojekten in Westisland.
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