Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie unten.
- Die Zeiten in den Zonen P1 und P2 werden werktags und samstags bis 21 Uhr verlängert.
- Darüber hinaus wird in den Zonen P1 und P2 sonntags zwischen 10 und 21 Uhr eine Gebühr eingeführt.
- Die Zahlungsfrist im Zahlungsbereich 3 beträgt 9-18 Werktage.
Inhaber eines Behindertenparkausweises können auf Parkplätzen mit oder ohne Behindertenparkausweis kostenfrei parken, die Höchstdauer in der gebührenpflichtigen Zone P1 gilt für sie nicht.
Derzeit wird daran gearbeitet, fast dreihundert Schilder in der Stadt zu ersetzen, die Informationen zu Parkgebühren anzeigen.