Am 5. Juni 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2021–2033 von Mýrdalshrep, der am 18. Januar 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Novelle besagt, dass eine Bebauung bis zu 50 m zulässig sein wird2 Haus im Erholungs- und Touristengebiet AF14 in Hjörleifshöfði.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.