Autor: Steinunn Ásmundsdóttir
Ein Entwurf einer Definition öffentlicher Grunddienstleistungen wurde zusammen mit einem Bericht erstellt.
Der auf der Grundlage des Regionalplans erstellte Entwurf wird bis zum 7. Februar im Konsultationsportal der Regierung verfügbar sein.
Im Regionalplan wird betont, dass die öffentliche Grundversorgung gesetzlich geregelt und der Anspruch der Einwohner des Landes darauf unabhängig vom Wohnsitz gewährleistet werden soll. Es werden Anstrengungen unternommen, den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen sowie ein Mindestdienstleistungsniveau für ländliche Gebiete zu definieren, in denen die Bereitstellung dieser Dienstleistung als zu kostspielig angesehen werden könnte.
Serviceniveau in ländlichen Gebieten
Im Entwurf heißt es: „Bei der öffentlichen Grundversorgung handelt es sich um Leistungen, die von öffentlichen Stellen erbracht werden, d. h. staatliche und lokale Behörden, die allen Einwohnern des Landes zugänglich und notwendig sind, um im ganzen Land angemessene Lebensbedingungen zu schaffen. Die öffentliche Grundversorgung ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen arbeiten, Bildung und Freizeitaktivitäten besuchen und sich um andere alltägliche Aufgaben und Bedürfnisse kümmern können. Es liegt in der Verantwortung der Regierung, der Bundesstaaten und der Kommunen, die Kriterien für das Mindestdienstleistungsniveau für ländliche Gebiete festzulegen.“
Gemäß dem Kommunalgesetz Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 138/2011 müssen die Kommunalverwaltungen eine Politik zum Dienstleistungsniveau formulieren, das die Gemeinde in Siedlungen und Orten fernab der größten Siedlungen aufrechtzuerhalten beabsichtigt. Die Regierung stimmte im Herbst außerdem zu, mit der Ausarbeitung einer Politik für öffentliche Dienstleistungen zu beginnen, die unter anderem die Festlegung von Dienstleistungsstandards für die von staatlichen Institutionen bereitgestellten Dienstleistungen umfasst.
Die Definition der öffentlichen Grundversorgung richtet sich in erster Linie an die Regierung, sowohl auf staatlicher als auch auf lokaler Ebene, als Orientierungshilfe bei der Politikgestaltung, der Politikumsetzung und bei der Bewertung der Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen und anderen Regierungsanweisungen oder strategischen Entscheidungen des öffentlichen Sektors.
