Der Oberste Gerichtshof lehnte heute den Antrag des Kinderbuchautors und Verlegers Hugins Þórs Grétarsson ab, gegen das Urteil des Nationalgerichts in seinem Zivilverfahren gegen María Lilja Thrasterdóttir Kemp Berufung einzulegen.
In dem Fall geht es um Kommentare, die María Lilja im März und Mai 2018 auf Facebook-Seiten abgegeben hat. Huginn verklagte María Lilja im Jahr 2021 wegen der Kommentare und forderte, dass sie für tot und unmarkiert erklärt werden.
Die Kommentare bezogen sich auf die Daddytoo-Gruppe, zu der Huginn Þór gehörte.
Meint, die Richter des Nationalgerichts hätten diskriminiert
In der Berufung verwies Huginn Þór darauf, dass das Verfahren vor dem Nationalgericht unfair und rechtswidrig gewesen sei. Dort sagte er, dass die Richter des Falles bei der Beschreibung des Sachverhalts Voreingenommenheit gezeigt hätten und dass sie vor Gericht mit einer wertbeladenen Haltung und persönlichen Angriffen gegen ihn konfrontiert worden seien.
Huginn sagte auch, dass der Büroleiter des Nationalgerichts ihn diskriminiert habe.
Er glaubt auch, dass sich das Nationalgericht nicht viel mit dem Fall selbst beschäftigt hat, sondern dass die Richter des Gerichts von einer persönlichen Meinungsverschiedenheit ihm gegenüber geleitet wurden.
Hugins Berufung stützte sich auch auf die Tatsache, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs falsch gewesen sei. Dass das Urteil schwerwiegende Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren enthielt, sagt Huginn jedoch, der Richter habe unter anderem die Falldaten ignoriert und offensichtliche Geschlechterunterschiede aufgezeigt.
Abschließend sagt Huginn, dass er bewiesen habe, dass María Liljas Äußerungen unwahr seien.
María Lilja nimmt an der allgemeinen Diskussion teil
Huginn Þór war einer der Verantwortlichen der sogenannten Daddytoo-Gruppe, deren Ziel es war, für das Recht der Väter auf Umgang mit ihren Kindern und gegen die Hindernisse zu kämpfen, denen sie sich gegenüber sahen. Huginn Þór war unter anderem in einem Interview mit einigen Vertretern der Gruppe aufgetreten.
María Liljas Kommentare kamen nach dem Interview, aber Huginn Þór bestand darauf, dass die Kommentare nicht markiert wurden:
- Auf der Facebook-Seite von María Lilja: „Gewalttätige, die Frauen unterdrücken und Gewalt.“ Eine Möglichkeit, einen Punkt zu beweisen, Idioten.
- Auf der Facebook-Gruppe Fjölmíðlannerðar: „Hätte es einen Journalisten getötet, die Karrieren dieser Täter zu googeln, die hier beschäftigt bleiben und unbehelligt ihre Mütter verprügeln dürfen?“ Hier gibt es Rohlinge, die Frauen und Kinder schlagen und zu ihrem eigenen Vorteil grausame Geschichtsfälschung betreiben.“
- Auf der Facebook-Gruppe Fjölmídlannerðar: „Wie wäre es, wenn wir diesen Raum mit Urteilen über sie überschwemmen und Mütter interviewen, die von ihnen missbraucht wurden?“
In der Entscheidung des Landesgerichts wurde unter anderem festgestellt, dass Huginn Þór sich vor den Äußerungen von María Lilja aktiv an der gesellschaftlichen Debatte über die Sperrung des Zugangsrechts von Kindern zu ihren Eltern beteiligt habe.
Das nationale Gericht gelangte zu dem Schluss, dass María Lilja an einer öffentlichen Diskussion über ein wichtiges gesellschaftliches Thema teilgenommen hatte, das eine Botschaft für die Öffentlichkeit hatte, und dass sie aus diesem Grund weitreichende Meinungsfreiheit genoss.
Die Zulassung der Berufung wurde abgelehnt
In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs heißt es, dass weder davon ausgegangen wird, dass der Ausgang des Falles einen erheblichen allgemeinen Wert hat, noch dass er Hugins besonders wichtige Interessen schützt.
Dann lässt sich nicht erkennen, dass das Urteil des Landesgerichts eindeutig falsch ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde daher abgelehnt.