Der Personenschutz ist zu dem Schluss gekommen und hat dementsprechend entschieden, dass Garðabærs Nutzung der Cloud-Lösung von Google bei der Grundschularbeit der Stadt nicht mit dem Gesetz über den Personenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten Nr. 90/2018 sowie den Bestimmungen der Verordnung vereinbar ist (EU) 2016/679.
Die Datenschutzbehörde für Garðabær hat in ihrer Entscheidung, die Verarbeitung mit der Gesetzgebung in Einklang zu bringen, eine Frist für die Korrektur bis zum 29. Februar 2024 gesetzt.
Darüber hinaus verhängt die Datenschutzbehörde gegen die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 2.500.000 ISK, eine ähnliche Entscheidung der Behörde richtet sich jedoch auch gegen vier weitere Gemeinden.
