Obwohl das Nationale Gericht die vom Bezirksgericht Reykjavík gegen Magnús Aron Magnússon wegen Totschlags im sogenannten Barðavog-Fall verhängte 16-jährige Haftstrafe bestätigte, stimmte das Nationale Gericht Magnús‘ Antrag zu, den Schadensersatz, zu dem er verurteilt worden war, insgesamt zu reduzieren von 5 Millionen.
Magnús wurde wegen Mordes an Gylfa Bergmann Heimisson im Juni letzten Jahres in Barðavogur in Reykjavík verurteilt. und sagt im Urteil des Nationalgerichts dass die Umstände des Falles und die Aussage im vorherigen Urteil klar beschrieben sind. Es wird daher in jeder Hinsicht bestätigt, mit Ausnahme der Entschädigung für Gylfis Verwandte.
Magnús wurde dazu verurteilt, Gylfas Vater, seinen vier Kindern und vier Geschwistern insgesamt 31,8 Millionen zu zahlen.
Bei der Vorbereitung des Falles durch Magnús wurde festgestellt, dass es keine gesetzlichen Anforderungen für die Gewährung von Schadensersatz an die Geschwister des Verstorbenen gebe. Das Landgericht stimmt dem zu und stellt fest, dass das Gesetz abschließend regelt, wer eine Entschädigung von der Person erhalten kann, die vorsätzlich oder grob fahrlässig den Tod einer anderen Person verursacht hat. Handelt es sich um einen Ehepartner, Kinder oder Eltern? Zu den Ehegatten zählen auch Lebenspartner und Pflegekinder.
In dem Urteil heißt es auch, dass diese Ermächtigung 1999 neu in das Gesetz aufgenommen und evaluiert und etabliert wurde, um den Gerichten die Befugnis zu geben, Entschädigungen für Personen festzulegen, die dem Verstorbenen nahe stehen.
Das Landgericht ist der Ansicht, dass aus dem Wortlaut des Schadensersatzgesetzes und den Ausführungen im Gesetzentwurf klar hervorgeht, dass der Anspruch auf Schadensersatz auf Ehegatten, Kinder und Eltern beschränkt ist. Demnach können die Geschwister des Verstorbenen keinen Schadensersatzanspruch gegen den Täter geltend machen. Magnús‘ Landsrétrít ist daher von den privaten Ansprüchen der vier Gylfa-Geschwister betroffen, denen jeweils 1.250.000 zugesprochen wurden.
Es bleibt jedoch bestehen, dass Magnús Gylfas Vater und seinen vier Kindern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 26,8 Millionen zahlen muss.
