Eine Frau wurde vom Bezirksgericht Reykjavík verurteilt, weil sie einen Zuschuss für den Kauf eines Autos in Höhe von 360.000 ISK angenommen hatte. Das Auto wurde jedoch nie gekauft und ihr wurde Unterschlagung vorgeworfen.
Die Frau verteidigte sich in dem Fall nicht und schien zu den Vorwürfen auch nicht Stellung zu beziehen. Aus diesem Grund wurde davon ausgegangen, dass sie ihre Schuld in dem Fall eingestand.
Die Frau wurde zuvor wegen Bereicherungsverbrechens verurteilt und hat ihre Bewährungsauflagen gebrochen. Das Bezirksgericht verurteilte sie zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe.
Dann wurde sie dazu verurteilt, ihrem Anwalt Prozesskosten in Höhe von mehr als 150.000 ISK zu zahlen
