Mit der Einführung eines neuen Schiffsregisters, Skútunn, wurde das Verfahren zur Ausstellung eines Seetüchtigkeitszeugnisses mit voller Gültigkeitsdauer eingeführt, auch wenn das Ergebnis der Inspektion eine Vermerkung auf dem Schiff beinhaltet, wie es in einer Ankündigung heißt Website des Verkehrsamtes.
Die Änderung gegenüber bisher besteht darin, dass die Gültigkeitsdauer des Seetüchtigkeitszeugnisses nicht begrenzt wird, wenn das Ergebnis der Prüfung ein sogenanntes Urteil 2 ist. Stattdessen wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, an Verbesserungen zu arbeiten und lassen Sie innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung durchführen. Geschieht dies nicht, wird das Seetüchtigkeitszeugnis außer Kraft gesetzt.
Bei der Ausstellung eines Seetüchtigkeitszeugnisses teilt das Zentralamt für Transport der zuständigen Reederei mit, ob eine Überarbeitung ansteht und wann das Seetüchtigkeitszeugnis ungültig wird. „Dies hat den Vorteil, dass die Reederei nur einmal zwischen den regelmäßigen Inspektionen ein Seetüchtigkeitszeugnis beantragen muss und für die Ausstellung eines Seetüchtigkeitszeugnisses im Laufe des Jahres einmal zahlt“, heißt es in der Mitteilung.
Vier mögliche Ergebnisse
Samgungstofa macht auf die verschiedenen Beurteilungsebenen aufmerksam, die von 0 bis 3 reichen.
Eine Bewertung von 0 bei der Inspektion bedeutet, dass kein Kommentar zum Schiff erfasst wurde und dem Schiff ein Seetüchtigkeitszeugnis mit voller Gültigkeitsdauer ausgestellt wird.
Beispiel 1 bei der Inspektion bedeutet, dass am Schiff eine geringfügige Bemerkung festgestellt wurde, aber keine Revision erforderlich ist und dem Schiff ein Seetüchtigkeitszeugnis mit voller Gültigkeitsdauer ausgestellt wird. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Reederei, entsprechend der Stellungnahme entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Lautet das Ergebnis der Prüfung Prüfung 2, hat das Schiff eine protokollierte Stellungnahme erhalten und erhält trotzdem ein Seetüchtigkeitszeugnis mit voller Gültigkeitsdauer, aber auch einen Termin für eine Prüfung. Für Verbesserungen wird eine Frist von bis zu drei Monaten gesetzt, vor Ablauf der Frist müssen Korrekturen vorgenommen und ein Audit eingefordert werden. Erfolgt die Nachbesserung nicht fristgerecht und erfolgt zur Bestätigung eine Überprüfung durch eine Untersuchungsstelle, erlischt das Seetüchtigkeitszeugnis des Schiffes. Dies bedeutet, dass das Schiff als nicht seetüchtig gilt und das Schiff nicht registriert werden kann.
Ein Schiff gilt als nicht seetüchtig, wenn es die Bewertung 3 erhält und kein Seetüchtigkeitszeugnis ausgestellt werden kann.
