Der Planungsbeamte von Reykjavík hat einen Antrag auf vorübergehende Lagerung kontaminierter Erde auf einem Grundstück in Sævarhöfði abgelehnt. Damit hebt der Planungsbeauftragte die bisherige Entscheidung auf, dass die Lagerung von Erdreich auf dem Grundstück zulässig ist.
Bei der Sitzung der Planungsvertreter am 9. November 2023 wurde ein datierter Bericht der Gesundheitsbehörde von Reykjavík vorgelegt 6. November, wo die Stellungnahme des Planungsbeauftragten zum Antrag auf eine befristete Arbeitserlaubnis für die Annahme und Lagerung von Abfällen zum Recycling durch das Asphaltwerk Höfða hf eingeholt wird. zu Sævarhöfði 6-10 von Elliðaárvog. Es wird eine Stellungnahme dazu erbeten, ob die Nutzung des Geländes zur Annahme von Abfällen zur Verwertung bis zum 1. Januar 2025 im Einklang mit dem Plan steht.
Der Bericht wurde zur Stellungnahme an den Projektmanager weitergeleitet. Es war seine Entscheidung, den Antrag abzulehnen, und der Planungsvertreter akzeptierte diese Schlussfolgerung. „Entspricht nicht dem Masterplan Reykjavík 2040. Die Planungsarbeiten für das Entwicklungs- und Entwicklungsgebiet Ellíðaárvog/Ártúnshöfða – Bereich 2 sind im Gange und auch die Planungsarbeiten für die Entwicklungsachse der Stadtlinien, Runde 1, sind im Gange“, sagt der Projektmanager Kommentar.
Die Angelegenheit wurde gestern, Samstag, im Morgunblaðin ausführlicher besprochen.
