Fall Nr. 158/2022 Eigenname: Múr (kk.)
Am 5. Januar 2023 erlässt das Human Names Committee die folgende Entscheidung im Fall Nr. 158/2022, aber der Bericht ging am 9. Dezember beim Ausschuss ein.
Um einen neuen Vornamen annehmen zu dürfen, müssen alle Bedingungen von Artikel 5 erfüllt sein. handeln, nein. 45/1996, über zu erfüllende Personennamen. Die Bedingungen sind:
1. Ein Eigenname muss den isländischen Possessivfall annehmen können oder eine Tradition in der isländischen Sprache haben.
2. Der Name darf nicht gegen das isländische Sprachsystem verstoßen.
3. Es muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Schreibregeln der isländischen Sprache geschrieben werden, es sei denn, es gibt eine Tradition für eine andere Schreibweise.
4. Ein Eigenname darf nicht so beschaffen sein, dass er dem Namensträger Ärger bereiten kann.
Der Eigenname Múr nimmt im Possessivfall die isländische Deklination Múrs an und erfüllt ansonsten die Bestimmungen von Artikel 5. Gesetz über Personennamen.
Urteil:
Anfrage für den Vornamen Die Mauer (kk.) wird akzeptiert.