Die Finanzaufsichtsbehörde der isländischen Zentralbank (FME) äußert sich häufig zu den Praktiken der Kvika Bank und erklärt, dass die Bank gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen zu Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen habe.
„Es gab keinen Grund, aufgrund der Verstöße Sanktionen zu verhängen, aber bei der Beurteilung wurden Art und Ausmaß der Verstöße berücksichtigt“, heißt es im Fazit der Prüfung des Vorgehens von Kvika gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Dabei wurde unter anderem zur Risikobewertung, Methodik, Dokumentation und Datenspeicherung der Bank, zur Transaktionsüberwachung und zur Due Diligence der Bank Stellung genommen.
Die Risikobewertung basiert auf einer subjektiven Einschätzung
Die Risikobewertung der Geschäftstätigkeit der Bank und die dahinter stehende Methodik wurden als eher mangelhaft angesehen.
„Dann hat die Bank das Ausmaß der Risikofaktoren bei der Risikobewertung nicht ausreichend berücksichtigt und die Risikobewertung in erheblichem Maße auf subjektive Einschätzungen gestützt, anstatt objektive Methoden zur Risikobewertung anzuwenden.“ „Schließlich war die Häufigkeit der Kontrolle von Risikofaktoren in der Risikobewertung unzureichend abgedeckt“, heißt es in der Schlussfolgerung der FME.
Darin heißt es unter anderem, dass bei der Feldbesichtigung der FME festgestellt wurde, dass in 20 % der Fälle Bargeldtransaktionen mit dem falschen Textcode registriert wurden.
Post-Control-Funktionalität wird aufgrund künstlicher Intelligenz nicht erkannt
Dann galt die Transaktionskontrolle der Bank als unzureichend.
„Bei der Vor-Ort-Inspektion wurde festgestellt, dass die Bank die Funktionalität des von der Bank verwendeten Transaktionskontrollsystems nicht vollständig kennt, unter anderem aufgrund der Geheimhaltung der dem System zugrunde liegenden Lösungen der künstlichen Intelligenz. „Die Bank war daher nicht in der Lage, der Finanzaufsichtsbehörde eindeutige Erklärungen zu verschiedenen Markierungen oder dem Fehlen von Markierungen in Bezug auf die Stichprobe der Finanzaufsichtsbehörde zu geben“, heißt es in der Schlussfolgerung.
Der Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums fehlt
Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde mangelte es eher an einer Bestätigung des tatsächlichen Eigentums. In der Stichprobe der Finanzaufsichtsbehörde befanden sich acht juristische Personen, und in zwei Fällen waren die Eigentumsverhältnisse nicht ausreichend überprüft oder bestätigt worden.
Die Umsetzung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber risikoreicheren Kunden wurde damals als schwerwiegender Mangel angesehen.
„In der Stichprobe der Finanzaufsichtsbehörde befanden sich 13 Geschäftsleute, deren verstärkte Sorgfaltspflicht bzw. deren Dokumentation in keinem Fall zufriedenstellend war“, heißt es im Fazit.
Die Finanzaufsichtsbehörde forderte, dass die Bank einen internen Prüfer damit beauftragt, zu beurteilen, ob die Abhilfeanforderungen zufriedenstellend erfüllt wurden, und dass die Beurteilung und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht detailliert beschrieben werden, der an die Finanzaufsichtsbehörde übermittelt wird.
