Der Fall von Ástríðar Grímsdóttir, einer Bezirksrichterin, die den Staat verklagte, nachdem ihr mitgeteilt worden war, dass sie im Bezirk überbezahlt und gewonnen worden sei, wurde heute vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Der Fall wurde direkt an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet ohne Beteiligung am Landesgericht.
Das berichtete die staatliche Finanzverwaltung im Juli letzten Jahres 260 der höchsten Beamten des Landes wären überbezahlt gewesen etwa 105 Millionen ISK. Die Gehälter wurden überbezahlt, weil die Finanzverwaltung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2019 nicht die gesetzlichen Kriterien für die Gehälter national gewählter Personen, Minister und bestimmter Beamter anwendete.
Ástríður Grímsdóttir, Richterin am Bezirksgericht Reykjaness, wollte keinen Teil des gezahlten Gehalts, 550.000 ISK, zurückzahlen müssen und dass ihr Gehalt um 34.000 ISK pro Monat gekürzt würde. Deshalb reichte sie beim Bezirksgericht Reykjavík Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Finanzverwaltung bezüglich der geänderten Berechnungsmethode, der Kürzung ihres Gehalts und des Rückerstattungsanspruchs ein.
Im vergangenen Mai entschied das Bezirksgericht Reykjavík, das aus ernannten Richtern bestand, dass die Lohnkürzung rechtswidrig sei.
Kein Richter ist befugt, in einer Angelegenheit zu urteilen, die seine Interessen betrifft
Da es in dem Fall um die Gehälter aller offiziellen Richter des Landes geht, wurde davon ausgegangen, dass keiner von ihnen qualifiziert war, in diesem Fall zu urteilen.
Nach der Entscheidung des Richters des Bezirksgerichts Reykjavík über die Disqualifikation aller Richter des Gerichts kam es Gunnar Þór Pétursson wurde zum Richter für den Fall ernannt im Distrikt. Er wurde im vergangenen Frühjahr zum Richter am Nationalgericht ernannt und ab dem 1. Juli letzten Jahres am EFTA-Gerichtshof. Von 2017 bis 2020 war er zudem als Manager bei der EFTA-Aufsichtsbehörde tätig.
Berglind Svavarsdóttir, eine Rechtsanwältin, und Sindri M. Stephensen, außerordentliche Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Reykjavík, wurden ebenfalls zu Richtern in dem Fall ernannt.
In der Bekanntmachung des Obersten Gerichtshofs über das Verfahren heißt es, dass anstelle der ernannten Richter des Obersten Gerichtshofs die Rechtsanwältin Lára V. Júlíusdóttir, die Präsidentin des Gerichts, Professor Guðmundur Sigurðsson, Professor Hrefna Friðriksdóttir, Rechtsanwältin Kristinn Bjarnason und Professor Róbert R . Spanó nahm ihre Plätze ein.
