Genauere Beschreibung: Eingangshalle/Halle mit einem guten Schrank und Fliesen auf dem Boden.
Küche direkt gegenüber dem Eingang mit Fliesenboden. Die Küche hat viel Stauraum, Fliesen zwischen den Ober- und Unterschränken, Anschluss für eine Waschmaschine und einen Essbereich.
Wohnzimmer ist auf der linken Seite, hell und geräumig mit Ausgang zum Südbalkon mit Blick auf den Fluss Elliða.
Badezimmer renoviert 2020, Boden und Wände gefliest, gepflegte Badausstattung, WC und Dusche. Alle neuen Geräte.
Schlafzimmer ist geräumig mit guten Kleiderschränken und Parkettboden.
Privatgelände Lagerung im Keller neben der Wohnung.
Gemeinsam Wäschekammer und Fahrradaufbewahrung im Keller.
Alle Fußböden in der Wohnung ab Herbst 2021 erneuert
Badezimmer renoviert Sommer 2020.
Alle Fenster und Gläser in der Wohnung wurden ersetzt und das Gebäude außen verkleidet, mit Ausnahme der Nordseite, aber diese Seite wurde repariert und gestrichen.
Balkone wurden aufgebaut und neue Geländer an allen Balkonen. Diese Arbeiten werden abgeschlossen, aber die Bauzeit ist jetzt Sommer 2022.
Ein besonders gepflegtes Anwesen in beliebter Lage in Hraunbæn, von wo aus alle wichtigen Dienstleistungen zu Fuß erreichbar sind.
Alle Informationen bereitgestellt von: Björg Kristín Sigþórsdóttir s.771-5501 bjorgkristin@101.is und Kristín Sigurey Sigurðardóttir ext. s.820-8101 kristin@101.is
Buchen Sie eine Besichtigung unter bjorgkristin@101.is oder telefonisch 771-5501.
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag – 0,8 % des Immobilienwerts (oder 0,4 % für den ersten Kauf des Käufers) oder 1,6 % für juristische Personen.
1. Registrierungsgebühr für jedes Dokument ISK. 2.500
2. Gebühren, die der Käufer beim Kauf tragen muss:
3. Leihgebühr des Kreditinstituts – im Allgemeinen etwa 1,0 % des Anleihenkapitals.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe ISK. 69.500,- inkl. MwSt.
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. 101 Reykjavík Real Estate ermutigt potenzielle Käufer, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine detailliertere Zustandsinspektion hinzuzuziehen.
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015 über den Verkauf von Immobilien und Schiffen. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Makler prüft die Richtigkeit der Angaben durch Besichtigung des Grundstücks, kann aber keine Aussage über die Beschaffenheit und Beschaffenheit der nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks machen, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer, Dach usw.