Dies geht aus dem Urteil des Nationalgerichts hervor, das am 14. November letzten Jahres verkündet wurde. Dann wurde das Urteil des Northern Eastern District Court bestätigt, das jedoch bereits am Vortag verkündet worden war.
Im Bericht des Polizeikommissars heißt es, die Frau sei geistig behindert und nach Angaben des Sozialdienstes der Gemeinde, in der sie lebt, Alkoholikerin.
Ich weigerte mich völlig, eine Probe abzugeben
Sie schilderte die Vorgänge so, dass der Mann für sie mehrmals in die Weinhandlung ging und Alkohol kaufte. Der Mann hat eine solche Tat zugegeben.
Der Erzählung der Frau zufolge soll er im Frühjahr oder Sommer für sie in den Weinladen gegangen sein, eine Kiste Rotwein gekauft haben und mit Sex bezahlt werden wollen, und sie überließ es ihm.
Aus den Ermittlungsunterlagen des Falles geht nicht eindeutig hervor, wann die mutmaßliche Straftat hätte begangen werden müssen, wenn sie an anderer Stelle geschehen wäre. Der Angeklagte bestreitet die Schuld und sagt, er habe nie Sex mit der Frau gehabt.
Während der Untersuchung des Falles wurden Gegenstände aus dem Schlafzimmer der Frau beschlagnahmt, die zur Untersuchung geschickt wurden. Der Mann sagt, er habe das Schlafzimmer der Frau nie betreten. Sollten dort verwertbare Lebensproben gefunden werden, ist es nach Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich, diese Proben mit DNA-Proben des Mannes vergleichen zu können. Er weigerte sich strikt, der Polizei die Entnahme einer solchen Probe zu gestatten.
Verdacht auf ein schweres Verbrechen
Im Bericht des Polizeikommissars wird die Forderung mit dem Argument begründet, dass es nach Ansicht der Polizei erforderlich sei, eine solche Probe vom Angeklagten zu erhalten, damit die Ermittlungen fortgesetzt werden könnten, und es könne festgestellt werden, dass eine solche Probe vorliegt Eine Probe aus dem Mund des Angeklagten ist für ihn unschädlich.
„Es wird wegen mutmaßlicher Vergewaltigung ermittelt, was einer der schwersten Kriminalfälle ist, die in einer Gesellschaft auftreten können und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 16 Jahren geahndet wird.“
In der mit Verweis auf die Vermutungen bestätigten Entscheidung des Landgerichts heißt es, dass bei dem Mann ein begründeter Verdacht bestehe, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Die geplante körperliche Untersuchung zur Aufklärung des Falles wird für ihn ohne Schaden durchgeführt.
Daher wäre der Polizeikommissar im Nordosten befugt, eine Abstrichprobe aus dem Mund des Mannes zu entnehmen.
