Der Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen hob heute die Entscheidung auf, Felsbarrieren für die Erweiterung des Parkplatzes in Landmannalaugar zu errichten.
Dies geht aus einer Mitteilung der Naturschutzorganisation Náttúrugríð hervor, aber auch mbl.is liegt die Entscheidung des Gremiums vor.
Nättúrigrid legte Berufung gegen die Entscheidung des Gemeinderats von Rangárþing ytra ein, am 13. September eine Baugenehmigung für den Bau eines Parkplatzes am sogenannten Námskvísl zu erteilen, der nicht weit von Landmannalaugur entfernt liegt.
Der Berufungsausschuss stimmte heute der Auffassung zu, dass die Lizenz der Gemeinde nicht gesetzeskonform sei. Die Lizenz wurde daher widerrufen.
Das Land wurde 1979 geschützt
„Landmannalaugar ist öffentliches Land und wird vom Büro des Premierministers verwaltet, das die Pläne nicht genehmigt hat. „Das Gebiet gehört auch zu Friðland a Fjallabaki und steht seit 1979 unter Schutz“, heißt es in einer Mitteilung von Náttúrugirður.
Darin heißt es auch, dass die Umweltbehörde keine Einwände gegen die Infrastrukturprojekte hatte, obwohl sie davon ausging, dass diese wahrscheinlich negative lokale Auswirkungen auf die natürliche Umwelt des Gebiets haben würden.
Nicht im Einklang mit dem Wasserwirtschaftsgesetz
„Einer der Gründe für die Ungültigkeit der Lizenz ist, dass bei der Erteilung der Lizenz erneut das Wasserwirtschaftsgesetz nicht berücksichtigt wurde, sondern hier der Námskvísl-Wasserfall gestört werden sollte“, sagt Náttúrugrid.
Die Organisation weist darauf hin, dass auch die Entscheidung des Gemeinderats von Rangárþing ytra ungültig sei, „weil ihr jegliche Begründung fehlte“.
Nättúrigrid ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Regierungsausschusses eindeutig auf dem Grundsatz des Naturschutzgesetzes zum Ökosystemansatz und zur Gesamtbewertung basiert. Der Berufungsausschuss verweist zudem auf einen weiteren Grundsatz des Umwelt- und Naturschutzrechts, den Entscheidungsgrundsatz muss auf den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
„Es ist klar, dass die Verstöße des Gemeinderats von Rangárþing ytra vielschichtig sind“, heißt es in der Mitteilung, in der darauf hingewiesen wird, dass der Regierungsausschuss eine Bemerkung gemacht hat, dass die Entscheidung nicht im Einklang mit den Anweisungen des Naturschutzgesetzes stand Das Planungsgesetz, das Wassergesetz, das Lachs- und Forellenfischereigesetz, das Gesetz über Wasserangelegenheiten und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
„Es ist festzuhalten, dass auch die EFTA-Aufsichtsbehörde die Angelegenheit untersucht hat“, schließt Naturgrið.