Bezirksgericht Reykjavík hat geurteilt Ehepaar soll den Nachlass einer im Jahr 2021 verstorbenen Person in Höhe von 5,5 Mio. ISK bezahlen.
Sie wurden außerdem dazu verurteilt, den vier Kindern des Mannes, der sie verklagt hatte, jeweils 400.000 ISK an Gerichtskosten zu zahlen.
Im Streit ging es darum, ob es sich bei einer Überweisung, die der Vater der Kinder im Jahr 2020 auf das Bankkonto des Zweitbeklagten vorgenommen hatte, um eine Schenkung oder um ein Darlehen handelte, das die Beklagten an den Nachlass zurückzahlen sollten.
Lernen Sie sich bei einer Reise durch das Land kennen
Der berühmte Mann und seine Partnerin trafen den Mann, gegen den der Fall verklagt wurde, 2016 auf einer Reise durch das Land und boten ihm eine Mitfahrgelegenheit an. Etwa um Weihnachten 2018 lernten sie die in dem Fall verklagte Frau kennen, doch die Angeklagten heirateten 2019.
Die oben genannte Überweisung wurde im Oktober 2020 auf das Konto des Verklagten eingezahlt. Im Urteil heißt es, dass die Beklagten noch im selben Monat ein Angebot für eine Wohnung abgegeben hätten, das angenommen wurde. Der Kaufvertrag wurde im November desselben Jahres unterzeichnet. Ihm zufolge sei bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Anzahlung für die Immobilie in Höhe von 5,5 Mio. ISK geleistet worden.
„Zurückzuzahlende Kredite“
„In Anbetracht all dessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Akten des Falles die Behauptung der Beklagten hinreichend untermauern, dass es die Absicht des Verstorbenen war, der Beklagten den Betrag auszuzahlen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Beklagten berechtigte Erwartungen oder Vertrauen darauf hatten, dass der Name H die fragliche Zahlung auf das Konto des Beklagten F geleistet hat, ohne eine Rückzahlung zu erwarten. „Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Zahlung um ein Darlehen handelte, das in seinen Nachlass zurückgezahlt werden sollte“, heißt es in der Entscheidung des Amtsgerichts.

