Die Tourismusagentur möchte Tourismusanbieter ermutigen, der Agentur Hinweise auf Personen zu senden, die möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung agieren. Alle Anregungen werden ernst genommen, die betroffene Person kontaktiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Es ist sowohl eine Frage der Sicherheit als auch der Fairness, dass nicht lizenzierte Parteien nicht davonkommen, in Island tätig zu werden, und die Tourismusagentur nimmt diese Rolle ernst.
Wie gebe ich einen Tipp ab?
Tipps können per E-Mail an die E-Mail-Adresse upplysingar@ferdamalastofa.is oder per Formular gesendet werden – Formular auf der Website der Organisation. Es ist zu beachten, dass eine anonyme Abgabe zwar nicht möglich ist, das Reisebüro jedoch nicht offenlegt, wer einen Tipp abgibt.
Die meisten reagieren gut
Das Tourismusbüro erhält regelmäßig Hinweise auf unerlaubte Parteien und nimmt dann, wie oben erwähnt, Kontakt mit dem Betroffenen auf. Meistens reagieren sie gut und Genehmigungsprobleme werden geklärt, falls es so etwas gibt. In vielen Fällen liegt die Schuld eher an mangelnder Kenntnis der Lizenzierungsumgebung als an einem vorsätzlichen Verstoß.
Strafen für den Betrieb ohne Lizenz
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, hat die isländische Tourismusagentur gemäß Gesetz Nr. 96/2018 verschiedene Abhilfemaßnahmen. Wer also eine lizenzierte Tätigkeit ausübt, ohne über die erforderliche Lizenz zu verfügen, oder wenn die Tätigkeit gemäß der erteilten Lizenz nicht mit der Lizenz übereinstimmt, muss mit Geldstrafen rechnen, es sei denn, nach anderen Gesetzen ist eine höhere Strafe vorgesehen. Wenn eine lizenzierte Aktivität ohne Lizenz betrieben wird, muss der Polizeichef auf Antrag des Tourismusbüros die Aktivität ohne Vorankündigung oder Warnung einstellen, unter anderem durch Schließung der Einrichtung und Schließung der Website.
Die Tourismusagentur ist außerdem berechtigt, tägliche Bußgelder gegen Parteien zu verhängen, die die Anforderungen des Gesetzes über Pauschalreisen und kombinierte Reisearrangements in Bezug auf Versicherungspflichten nicht erfüllen, und gegen diejenigen, die lizenzierte Aktivitäten ohne die erforderliche Lizenz ausüben, vergleiche das oben Gesagte .
Was kann man an das Tourismusbüro richten?
Abschließend kann erwähnt werden, dass ein weit verbreitetes Missverständnis darin besteht, dass das Tourismusbüro alle Kommentare im Zusammenhang mit dem Tourismus klären kann. Das Tourismusbüro hat jedoch nicht die Möglichkeit, Beschwerden von Personen zu klären, es sei denn, sie beziehen sich auf die Erteilung von Lizenzen, z. B. eine Beschwerde, die eingeht, weil ein Tourismusunternehmen keine Lizenz besitzt oder die Bedingungen einer Lizenz nicht mehr erfüllt sind oder über die Grenzen einer Lizenz hinausgehen, z. B. wenn ein Reisebüro statt Tagesausflüge eine ganze Reise verkauft, aber nur wer über eine Reisebürolizenz verfügt, ist berechtigt, solche Reisen zu verkaufen. Um es den Menschen zu erleichtern, ihre Anliegen an die richtigen Personen zu richten, haben wir auf unserer Website eine kleine Übersicht darüber zusammengestellt, an wen sie sich wenden können.
https://www.ferdamalastofa.is/is/studningur/kvartanir-og-abendingar