Das Ministerium für Bildung und Kinderangelegenheiten ruft für das Jahr 2023 zur Beantragung von Betriebskostenzuschüssen für Grundschulen für künstlerischen Tanz auf. Die Zuschüsse sollen die Verfügbarkeit einer Grundausbildung im künstlerischen Tanz erhöhen. Die Schulen, die sich um ein Stipendium bewerben können, müssen künstlerischen Tanz nach dem Hauptlehrplan für künstlerische Tanzschulen unterrichten. Der Gesamtzuschussbetrag beträgt 14,6 Mio. ISK. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der Gesamtzahl der Schüler der Schulen, die sich um ein Stipendium bewerben und die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Der Bewerbung ist ein Bericht über die Lehrmodalitäten und -einrichtungen, die Anzahl der Studierenden im Grundstudiengang Künstlerischer Tanz, die berufliche Leistungsfähigkeit und die finanzielle Situation beizufügen.
näher Anweisungen zum Ausfüllen von Anträgen finden Sie auf dem Antragsformular auf der Website des Ministeriums.
Bewerbungen werden an gesendet [email protected] und die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich 1. Juni.