In dem in diesem Frühjahr im Konsultationsportal veröffentlichten Verordnungsentwurf zur kommerziellen Ernte von Meeresvegetation wird vorgeschlagen, dass der Minister ermächtigt werden soll, zu entscheiden, dass die kommerzielle Ernte von Meeresvegetation außerhalb von Küstengebieten einer Sondergenehmigung des norwegischen Staates unterliegt Fischereibehörde zusätzlich zu einer allgemeinen Angellizenz, wie in der Morgunblaðin-Rezension angegeben.
Das Unternehmen Isea hf. weist jedoch in seinem Kommentar darauf hin, dass „bei der Sammlung von Meeresvegetation ein Mähschiff oder ein Mähgerät zum Einsatz kommt, das die Voraussetzungen für eine Lizenz zur Sammlung von Meeresvegetation gemäß Artikel 2 erfüllt.“ Wichtig ist, dass die Anschaffungsausrüstung den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht. Diese Ausrüstung kann sich jedoch auf Booten befinden, die beispielsweise als Arbeitsboote oder Schlepper registriert sind und daher gemäß dieser Registrierung keinen Angelschein beantragen können.
Die Angelegenheit wird im heutigen Morgunblaði ausführlicher besprochen.