Das Bürgensystem für Studienkredite wird vollständig abgeschafft, wenn der neue Gesetzentwurf des Ministers für Hochschulbildung angenommen wird.
Dies geht aus einer Ankündigung auf der Website hervor des Ministeriums für Universität, Industrie und Innovation Es wurde jedoch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Studentenbildungsfonds veröffentlicht Regierungsberatungsportal.
Der Gesetzentwurf, der auch eine Ausweitung der Bedingungen für Stipendien vorsieht, soll die Mängel des geltenden Gesetzes beheben und basiert auf einem Bericht von Minister Áslaugar Örna Sigurbjörnsdóttir, der die eingegangenen Kommentare zum Bildungsfonds verarbeitet hat.
Sehr wenige „ungesicherte“ Kreditnehmer
Mit dem geltenden Gesetz wurde das Bürgensystem für die Kredite abgeschafft, die bei Inkrafttreten des Gesetzes in Verzug waren. Die Höhe der Gegendarlehen mit Selbstbürgschaft der Bürgen beläuft sich heute auf etwa 1,1 Milliarden ISK. In den letzten Jahren war die Rückzahlung von Krediten von Bürgen minimal. Im Jahr 2021 lagen sie beispielsweise bei 16 Millionen ISK.
Der Gesetzentwurf, der derzeit im Konsultationsportal der Regierung liegt, streicht das Kreditbürgschaftssystem komplett auf. Nach der Änderung müssten Kreditnehmer keine Bürgschaften Dritter einholen und bestehende Bürgschaften nach altem und geltendem Recht würden entfallen.
Die Bedingungen für die Kreditaufnahme werden so umgesetzt, dass dem Fonds kein Schaden durch den Weggang von Bürgen entsteht. Nach Angaben des Bildungsfonds gibt es nur sehr wenige sogenannte „ungesicherte“ Kreditnehmer, sodass die Wirkung einer Aufhebung der ihnen zustehenden Garantien gering oder gar nicht vorhanden ist.
Erhöhte Flexibilität
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Studierende eine Zuwendung für Studienleistungen aus zwei Studiengängen statt bisher einem erhalten können. Die aktuelle Regelung stoße auf einige Kritik, da es relativ häufig vorkomme, dass Studierende nach dem ersten Studienjahr den Studiengang wechseln, heißt es in der Mitteilung.
Studierende, die in einem Fach studieren, könnten nach dem neuen Gesetz zwar in einen anderen Studiengang wechseln, aber gleichzeitig mit dem neuen Studiengang Anspruch auf ein Stipendium im bisherigen Studiengang haben.
Änderungen am Bildungsfondsgesetz sind Teil der Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit einem neuen Tarifvertrag, der kürzlich unterzeichnet wurde.
