In den letzten fünf Jahren gab es beim Bezirksgericht Reykjavík 300 Anträge auf Hausdurchsuchungen, die meisten davon kamen vom Büro des Polizeichefs, also 273.
Dies erscheint unter anderem in Guðrún Hafsteinsdóttirs Antworten Justizministerin bei der Anfrage von Arndís Anna Kristínardóttir Gunnarsdóttir, Abgeordnete für Piraten, zu Hausdurchsuchungen und Abhörmaßnahmen.
In den Antworten des Justizministers heißt es, dass sieben Anträge vom Leiter der Steuerfahndung wegen Hausdurchsuchungen, 19 vom Bezirksstaatsanwalt und einer vom Polizeichef in Suðurnes eingegangen seien. EEin Antrag wurde abgelehnt, vier wurden jedoch teilweise berücksichtigt.
In diesem Fünfjahreszeitraum gab es beim Bezirksgericht Reykjavík 294 Anträge auf Abhörung.
„„Die Zahl der Forderungen schwankt von Jahr zu Jahr, aber nur die Bezirksstaatsanwaltschaft und das Polizeikommissariat der Hauptstadtregion stellten in diesem Zeitraum einen Antrag auf Abhörung“, heißt es in den Antworten.
Das Büro des Polizeikommissars reichte 277 Abhöranträge ein, während die anderen 17 Anträge von der Staatsanwaltschaft eingereicht wurden. 264 Anträge des Polizeichefs wurden geprüft, fünf wurden teilweise geprüft und drei Anträge wurden abgelehnt.
Gegen 16 Urteile zu Abhörmaßnahmen wurde Berufung eingelegt
Aus den Antworten des Justizministers geht außerdem hervor, dass gegen 16 Urteile bezüglich Abhörmaßnahmen Berufung beim Landgericht des Bezirksgerichts Reykjavík eingelegt wurde. Das Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts in 13 Fällen bzw. 81 % der Fälle. Gegen insgesamt fünf Urteile zu Hausdurchsuchungen wurde Berufung beim Landesgericht des Bezirksgerichts Reykjavík eingelegt. Das Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts in einem Fall bzw. in 20 % der Fälle.
