Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Bárðardalsvegur West, Þingeyjarsveit, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor Hier zusammen mit der Erklärung des Entwicklers, den Kommentaren der Kommentatoren und den Antworten des Entwicklers darauf.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 23. Dezember 2024.