Island plant zwei Gesetzesänderungen: Strafvollzug und Aufenthaltsrecht im Fokus
Die isländische Regierung treibt parallel zwei Gesetzesvorhaben voran, die sowohl den Strafvollzug als auch das Aufenthaltsrecht betreffen. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, Kapazitäten zu entlasten und sicherheitsrelevante Aspekte stärker zu gewichten. Justizministerin Þorbjörg Sigríður Gunnlaugsdóttir hat dazu zwei Gesetzesvorschläge gemacht, die zur Kommentierung im Konsultationsportal der Regierung eingesehen werden können.
1. Änderung des Gesetzes über die Vollstreckung von Strafen
Geprüft wird eine Anpassung des Gesetzes Nr. 15/2016 zur Bewährung. Künftig sollen ausländische Gefangene mit geringen oder keinen Bindungen an Island in besonderen Einzelfällen früher auf Bewährung entlassen werden können, wenn ihre Abschiebung nach Verbüßung der Strafe als sicher gilt. Damit sollen die Gefängnisse entlastet und die Ausreise dieser Personen erleichtert werden.
Zusätzlich steht zur Debatte, die bestehenden Regelungen zu erweitern, die es dem Strafvollzugs- und Bewährungsdienst erlauben, die Vollstreckung einer Strafe in bestimmten Fällen außerhalb des Gefängnisses zu genehmigen.
2. Änderung des Ausländergesetzes (Aufenthaltserlaubnisse)
Parallel plant die Regierung eine umfassende Überarbeitung zentraler Bestimmungen des Ausländergesetzes (Kapitel V, VII und VIII). Die Reform basiert auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe zu Aufenthaltstiteln aus November 2025 und ist Teil des Ziels, eine klarere und vorhersehbarere Aufenthaltspolitik zu schaffen.
Kernpunkte sind eine stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren bei der Bearbeitung von Anträgen, die Angleichung an die Rechtslage in anderen nordischen Ländern sowie der Abbau spezieller isländischer Regelungen bei der Familienzusammenführung. Zudem sollen die Regelungen für Aufenthaltserlaubnisse von Opfern von Menschenhandel zugunsten potenzieller Betroffener angepasst werden.
Vorgesehen ist außerdem die Einführung zweier neuer Aufenthaltstitel: einer befristeten Genehmigung für Opfer schwerwiegender Verstöße auf dem Arbeitsmarkt sowie einer speziellen Aufenthaltserlaubnis für Studierende im Rahmen staatlicher Entwicklungszusammenarbeitsprojekte. Ergänzend soll Artikel 90 des Gesetzes an EU-Vorgaben zu Aufenthaltstiteln für Familienangehörige von EWR- und EFTA-Bürgern angepasst werden.
Auf eine parlamentarische Anfrage zur Anzahl der Gefangenen ging diese Antwort hervor:
„Aufgrund der zunehmenden Schwere der organisierten Kriminalität in diesem Land haben die Zahl der Fälle, in denen Ausländern die Einreise verweigert wurde oder ein solcher Fall von den Behörden geprüft wird (Zurückweisung/Abschiebung), sowie die Zahl der Fälle von Ausländern mit illegalem Aufenthalt und die Anträge auf Inhaftierung in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2024 befanden sich 100 ausländische Staatsangehörige in Haft und 180 in Untersuchungshaft. Der Anteil ausländischer Gefangener in isländischen Gefängnissen betrug 57 %. Die durchschnittliche tägliche Inhaftierungsrate lag bei 42%.“
Titelbild: Gefängnis Litla-Hraun / © Rutepwiki Wikipedia
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