10.6.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 10. Juni 2024 eine Änderung des Masterplans 2010–2030 von Kaldrananeshrepp, die am 15. Januar 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung besteht darin, etwa 23 ha Freizeitsiedlung (FS14) für 6 Freizeithäuser in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet festzulegen, das entsprechend reduziert wird. Etwa 2,4 ha Gewerbe- und Dienstleistungsfläche (AS-VÞ-1) werden verlegt und das Gebiet wird zudem in zwei Landnutzungskategorien unterteilt: 1,2 ha Gewerbe- und Dienstleistungsfläche (VÞ9) und 1,2 ha Aktivitätsfläche (AS-5) .
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.