8.11.2024
Am 7. November 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2020–2032 der Region Hvalfjörður, der am 23. August 2023 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Erweiterung der Freizeitsiedlung F9 im Gebiet Efra-Skarð um 0,8 ha und damit die Verkleinerung der entsprechenden Forst- und Landgewinnungsfläche SL25. Auch die landwirtschaftliche Fläche von L1 nimmt leicht ab.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.