Edda Björk Arnardóttir, die am Dienstag festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurde, wird heute Abend nach Norwegen abgeschoben.
Die Polizei hat Edda heute Abend darüber informiert. Eddas Anwalt, Jóhannes Karl Sveinsson, zeigt sich in einem Interview mit mbl.is überrascht über dieses Verhalten der Polizei.
Er sagt, dass sie morgen, Freitag, die Entscheidung des Landesgerichts über die Gültigkeit der Haftanordnung des Bezirksgerichts erwarteten.
„Edda wurde am Tag zuvor in Gewahrsam genommen, wogegen beim Nationalgericht Berufung eingelegt worden war und wir erwarteten morgen eine Entscheidung darüber“, sagt Jóhannes.
„Aber jetzt wurde ihr heute Abend mitgeteilt, dass sie heute Abend abgeholt und nach Norwegen gebracht wird, bevor sie eine Entscheidung über die Fälle vor dem Nationalgericht erhält.“
Die dunklen Taten werden bis morgen aufbewahrt
Er sagt, dass dafür die Unterstützungsabteilung des Nationalen Polizeikommissars verantwortlich sei.
„Und wir haben heute Abend eine Nachricht an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft geschickt, dass diese dunklen Taten nun sowieso bis morgen aufgehoben werden.“
Auf Nachfrage sagt er, er wisse nicht, worauf diese Entscheidung basiere.
„Wir wissen nicht, worauf das basiert. Das kommt nicht vom Staatsanwalt, der für diese Fälle zuständig ist, und auch nicht vom Gericht.“
Keine Befugnisse der Justiz
Daher genehmigte das Gericht nicht, Edda aus der Haft zu entlassen oder sie daran zu hindern, vor dem Nationalgericht eine Entscheidung zu treffen.
„Das nationale Gericht wird hierzu keine Entscheidung treffen, wenn sie gerade erst gegangen ist und sich nicht mehr in Haft befindet.“ Das ist daher ein ziemlich grober Verstoß gegen das Einholen einer Bewertung.“
John sagt, das sei etwas Besonderes.
„Ich hätte Grund gehabt zu warten, zumindest bis sie ihr Gerichtsverfahren hier beenden durfte, da noch nicht einmal entschieden wurde, wann sie in Norwegen vor Gericht erscheinen wird.“ Es ist nicht so.“
