Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat beschlossen, drei Fälle an den EFTA-Gerichtshof zu verweisen, in denen Island nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von drei EWR-Gesetzen im Bereich des Gesellschaftsrechts ergriffen hat.
Bei den betreffenden EWR-Rechtsakten handelt es sich um eine Richtlinie zur Förderung einer langfristigen Aktionärsbeteiligung, zu Anforderungen an die Identifizierung der Aktionäre, zur Übermittlung von Informationen und zur Erleichterung der Ausübung ihrer Rechte durch die Aktionäre sowie eine Verordnung über technische Spezifikationen und Verfahren für das Zusammenschaltungssystem von die Haupt-, Firmen- und Vereinsregister, wie in angegeben Benachrichtigung.
„Da die Gesetze nicht innerhalb der für die Gesetze geltenden Fristen, einerseits 1. Oktober 2021 und andererseits 30. April 2022, in nationales Recht umgesetzt wurden, geht die ESA davon aus, dass Island gegen die Regeln des Gesetzes verstößt EWR-Abkommen. „Die ESA hat daher beschlossen, drei Klagen gegen Island vor dem EFTA-Gerichtshof einzureichen“, heißt es in der Ankündigung.
Die Überweisung der Fälle an den EFTA-Gerichtshof ist der letzte Schritt im formellen Vertragsverletzungsverfahren der ESA gegen Island, und der EFTA-Gerichtshof wird nun über die Fälle entscheiden.
