Der Verkehrsdirektor von Reykjavík hat zugestimmt, dass auf beiden Seiten der Steinbrygja keine Fahrzeuge geparkt werden dürfen.
Die oben genannte Maßnahme wird mit geeigneten Verkehrszeichen und ggf. Oberflächenmarkierungen gemäß der Verkehrszeichen- und deren Verwendungsverordnung gekennzeichnet.
In Übereinstimmung mit den Verkehrsgesetzen wurde der Vorschlag eingereicht und von der Polizei im Hauptstadtgebiet genehmigt.
Den Vorschlag hatte die Verkehrsbehörde der Stadt eingereicht.
Im Bericht heißt es, dass Steinbryggja eine kleine Straße ist, die das Parkhaus unter Hafnartorgi mit Geirsgatu verbindet, in der Gegend jedoch viel Fußgängerverkehr herrscht. Es wird berichtet, dass Fahrzeuge auf der Straße geparkt werden, wodurch die Sicht eingeschränkt und die Unfallgefahr erhöht wird.
In der Gegend ist auch ein Teil des alten Steinpiers aus dem Jahr 1884 ausgestellt. Er diente den Reykvikern jahrzehntelang als Tor zur Stadt. Es wurde deponiert, aber vor Kurzem ausgegraben.
