Das Nationalgericht hat die Entscheidung des Bezirksgerichts Reykjavík, den Fall Péturs Jökuls Jónasson vom Gericht abzuweisen, aufgehoben. Das Bezirksgericht muss sich daher mit dem Fall befassen.
Dies bestätigt Karl Ingi Vilbergsson, Staatsanwalt bei der Bezirksstaatsanwaltschaft, in einem Interview mit mbl.is und fügt hinzu, dass der Fall nun seinen gewohnten Verlauf nimmt. RÚV zuerst berichtet.
Dabei handelt es sich um den sogenannten großen Kokainfall, bei dem bereits drei weitere ihrerseits verurteilt wurden. Pétur Jökull wurde im Zusammenhang mit dem Fall von Interpol gesucht, aber im Februar bei seiner Ankunft in Island festgenommen.
Das Bezirksgericht muss den Fall verhandeln
Die Anklage gegen Pétr Jökli wurde Anfang des Monats beim Bezirksgericht Reykjavík registriert. Letzte Woche wurde der Fall dann abgewiesen, da nicht klar genug war, welche Beteiligung Pétur Jökul an dem Fall gehabt hatte.
Der Bezirksstaatsanwalt legte gegen diese Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung beim Landesgericht ein, das nun eine Entscheidung getroffen und das Bezirksgericht Reykjavík mit der Verhandlung des Falles beauftragt hat.
Bis zum 15. Juli in Untersuchungshaft
Diese Entscheidung folgt auf die Entscheidung des Nationalgerichts vom Freitag, in der das Nationalgericht die Entscheidung des Bezirksgerichts vor der Abweisung des Falles bestätigte, wonach Pétur Jökull bis zum 15. Juli inhaftiert werden sollte.
Pétur wird vorgeworfen, 99,25 kg Kokain aus Brasilien mit Zwischenstopp in der niederländischen Stadt Rotterdam in dieses Land importiert zu haben.