Das Nationale Gericht bestätigte heute eine 16-jährige Haftstrafe für Magnús Aron Magnússon wegen der Ermordung von Gylfa Bergmann Heimissson im Juni letzten Jahres in Barðavogur. Magnús war vor dem Bezirksgericht Reykjavík wegen vorsätzlicher Tötung für schuldig befunden worden.
Magnus ist erst 21 Jahre alt.
Gylfi starb an den Folgen einer Gehirnblutung sowie Gesichtsverletzungen, die das Atmen erschwerten. Ärzte, die vor Gericht aussagten, sagten, der Angriff sei einer der gewalttätigsten Angriffe ohne den Einsatz von Werkzeugen gewesen.
Im Urteil des Bezirksgerichts wurde darauf hingewiesen, dass Magnús Aron zwar als schuldig befunden wurde, es aber nicht ausgeschlossen ist, dass er möglicherweise an einer schweren Krankheit leidet.
Angesichts seiner möglichen Erkrankung hielt das Gericht es für wichtig, dass sein Gesundheitszustand bei der Verbüßung seiner Strafe berücksichtigt wird und er die erforderliche medizinische Versorgung erhält.
Im Urteil des Bezirksgerichts heißt es, dass Magnús Aron keinen Anspruch auf eine besondere Entschädigung habe, da sein Angriff sowohl gewalttätig als auch brutal gewesen sei.
Nach einer ausführlichen Beurteilung durch drei Psychiater und einen Psychologen, die alle den Fall beurteilten, wurde Magnús Aron für schuldig befunden.
Damit glaubte man, dass die Bestrafung wirksam sein könnte. Zu Beginn hatte einer der Gutachter Zweifel daran, dass dies der Fall sei, aber das war entscheidend, als er sah, wie gut es Magnús in der Haft ging.
