Die Ethikkommission des isländischen Journalistenverbandes ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung eines Videos auf Vísi.is vom Unfallort eines tödlichen Unfalls in Grindavíkurvegi im Januar keinen Verstoß gegen den Ethikkodex des Verbandes darstellt. Ein Betonlaster und ein Personenkraftwagen kollidierten und töteten ein Paar, das sich im Personenkraftwagen befand.
Die Nachricht wurde am 6. Januar unter der Überschrift „Schwerer Autounfall auf Grindavíkurveg“ veröffentlicht. Die Tochter des Paares verklagte das Bild, schrieb aber auch einen Post auf Facebook, in dem sie das Bild und die Darstellung der Medien scharf kritisierte, was auf Facebook weithin geteilt wurde.
In die Entscheidung der Ethikkommission gibt an, die Tochter habe sich in ihrer Beschwerde darauf bezogen, dass eine halbe Stunde nach dem Unfall ein Foto der Unfallstelle gezeigt worden sei, das die Verhältnisse an der Unfallstelle zeige. Zu sehen sind sowohl der Betonlaster als auch ein grauer Pickup. Die Tochter war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Bildes gegen Artikel 8 des Internationalen Verhaltenskodex für Journalisten verstößt, der besagt, dass die Privatsphäre und die Würde der besprochenen Personen zu respektieren sind.
Die Tochter glaubte, dass durch die Veröffentlichung des Fotos die Privatsphäre ihrer Eltern verletzt worden sei, sie durften zu diesem Zeitpunkt jedoch mit ins Auto.
Vísir antwortete, dass das Bild mit einer Weitwinkelaufnahme aufgenommen worden sei und es nicht möglich sei, das Nummernschild am Fahrzeug zu identifizieren. Außerdem ist der Ort eines Verkehrsunfalls eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, und daher hat ein Journalist die volle Freiheit, die Informationen einzuholen und zu veröffentlichen.
In ihrem Urteil hält die Ethikkommission fest, dass die Veröffentlichung des Fotos nicht missbräuchlich gewesen sei, da das Foto die Verhältnisse am Unfallort zeigen sollte, identifizierende Informationen über das Auto jedoch nicht erkennbar seien. Aus diesem Grund geht die Ethikkommission davon aus, dass bei der Veröffentlichung des Bildes kein unangemessenes Verhalten vorliegt. Außerdem ereignete sich der Unfall auf einer stark befahrenen Straße und daher ist es nicht möglich, zur Veröffentlichung des Bildes so kurz nach dem Unfall Stellung zu nehmen.
Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Angeklagte in dem Fall, Atli Ísleifsson, stellvertretender Nachrichtendirektor bei Vísi.is, gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens verstoßen hat.
